Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Erbringung von Dienstleistungen durch die Puzzles Media GmbH, Isestraße 93, 20149 Hamburg, E-Mail: info@puzzles-media.de (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
1. Allgemeines / Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für Verträge und angenommene Angebote, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden. Sie gelten weltweit, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
1.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, wenn für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft.
1.3 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
1.4 Im Falle von Abweichungen zwischen verschiedenen Sprachversionen dieser AGB ist die deutsche Version maßgeblich.
1.5 Diese AGB treten mit Vertragsschluss oder der Annahme eines Angebots durch den Auftragnehmer in Kraft.
1.6 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt der Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt als selbständiger Unternehmer Dienstleistungen in den Bereichen Event-Management, Kampagnen-Management, Creative Design, Fotografie und Bildbearbeitung, Lizenzierung und Vermittlung von Partnerschaften sowie strategische Beratung und Markenentwicklung. Sie finden die dienstleistungsspezifischen Geschäftsbedingungen am Ende des Dokumentes unter dem Punkt 12.
2.1 Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten Erfolg, sondern ausschließlich die vereinbarte Leistung.
2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vertrags- und/oder angebotsgemäß geschuldeten Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit.
2.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen verpflichtet, jedoch in der Art, dem Ort und der Zeit der Leistungserbringung weisungsfrei. Die Einteilung erfolgt eigenverantwortlich, um optimale Effizienz zu gewährleisten, stets in Abstimmung und Koordination mit dem Auftraggeber.
3. Vertragsschluss
3.1 Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und können bis zur Annahme jederzeit widerrufen oder geändert werden. Ein Vertrag kommt zustande, sobald beide Parteien das Angebot durch Unterzeichnung, schriftliche Bestätigung, beispielsweise per E-Mail, oder durch digitale Zustimmung, wie etwa eine Online-Bestätigung, akzeptieren.
3.2 Die in den Angeboten des Auftragnehmers genannten Preise, Termine und sonstigen Angaben sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Angebote sind ab Ausstellungsdatum für einen Zeitraum von 30 Tagen gültig, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
3.3 Werden Angebote nach den Angaben und Unterlagen des Auftraggebers oder von ihm beauftragter Dritter ausgearbeitet, haftet der Auftragnehmer nicht für die Richtigkeit und Geeignetheit dieser Angaben, es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit oder Ungeeignetheit wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Angaben und das Angebot vor Annahme auf Unstimmigkeiten oder Fehler zu prüfen und den Auftragnehmer unverzüglich darüber zu informieren.
3.4 Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Vorvertragliche Verhandlungen oder Gespräche gelten als rechtlich unverbindlich, solange sie nicht schriftlich bestätigt wurden.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen gemäß der im Vertrag oder Angebot festgelegten Vereinbarungen.
4.2 Es obliegt dem Auftraggeber, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Inhalte, Materialien und gegebenenfalls Zugangsdaten vollständig, korrekt und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber gewährleistet, dass diese frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Eine Prüfung der Rechtmäßigkeit dieser Inhalte durch den Auftragnehmer erfolgt nicht.
4.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, bei der Erfüllung seiner Leistungen zu unterstützen. Verzögerungen oder Verspätungen bei der Leistungserbringung, die auf eine unzureichende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Etwaige dadurch entstehende Mehrkosten können dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt werden.
4.4 Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der während der Vertragslaufzeit für Rückfragen zur Verfügung steht und befugt ist, Entscheidungen zu treffen. Änderungen oder Umstände, die die ordnungsgemäße Leistungserbringung beeinflussen könnten, sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Vergütung wird individualvertraglich oder im Angebot vereinbart. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor Beginn der Leistungserbringung eine angemessene Voraus- oder Abschlagszahlung zu verlangen, sofern dies vereinbart wurde.
5.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen. Bei aufwandsbezogener Abrechnung können erbrachte Leistungen vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen monatlich abgerechnet werden. Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste oder, sofern nach Zeitabschnitten bemessen, nach Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten (§ 614 BGB).
5.3 Nicht kalendermäßig fällige Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Verzug tritt mit Zugang der ersten Mahnung ein. Ab Verzugseintritt ist die Rechnung mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (bei Verbrauchern 5 Prozentpunkte) zu verzinsen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 25,00 Euro erhoben. Zusätzlich trägt der Auftraggeber die notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung, einschließlich Inkasso- und Anwaltskosten. Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen auszusetzen.
5.4 Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen werden, falls nicht anders vereinbart, elektronisch an die vom Auftraggeber angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, korrekte Rechnungsadressen mitzuteilen; Änderungen fehlerhafter Angaben können mit einer Bearbeitungsgebühr von 25,00 Euro pro Änderung berechnet werden.
5.5 Der Auftraggeber ist nur zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5.6 Stornierungen von Verträgen sind nur schriftlich oder per E-Mail möglich und bedürfen der Bestätigung durch den Auftragnehmer. Im Falle einer Stornierung gelten folgende Gebühren:
- Bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 50 % der vereinbarten Vergütung.
- Bis 14 Tage vor Leistungsbeginn: 70 % der vereinbarten Vergütung.
- Weniger als 14 Tage vor Leistungsbeginn: 100 % der vereinbarten Vergütung.
5.7 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Preise für zukünftige Leistungen anzupassen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
6. Haftung und Freistellung
6.1 Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit, schuldet jedoch keinen bestimmten Erfolg.
6.2 Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6.3 Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, es sei denn, diese wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Die Haftung des Auftragnehmers ist der Höhe nach auf die vereinbarte Vergütung des jeweiligen Vertrags beschränkt, soweit gesetzlich zulässig.
6.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung seiner Pflichten, die auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind. Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, behördliche Maßnahmen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen.
6.5 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte oder aus der Verletzung gesetzlicher Vorschriften durch den Auftraggeber entstehen. Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung, die dem Auftragnehmer in diesem Zusammenhang entstehen.
6.6 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für mangelhafte Lieferungen oder Leistungen von Fremdbetrieben, die im Auftrag des Auftraggebers eingeschaltet wurden, es sei denn, dem Auftragnehmer wird eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung dieser Fremdbetriebe nachgewiesen. In solchen Fällen kann der Auftraggeber die Abtretung der Ansprüche des Auftragnehmers gegenüber diesen Fremdbetrieben verlangen.
6.7 Die Haftung für Datenverluste ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber eingetreten wäre. Der Auftraggeber ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Sicherung seiner Daten zu treffen.
6.8 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Schäden oder mögliche Haftungsansprüche unverzüglich dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen, damit dieser etwaige Abhilfemaßnahmen ergreifen kann.
6.9 Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Preisänderungen oder Terminverzögerungen durch Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers gelten nicht als Haftungsgrund.
6.10 Im Übrigen haftet der Auftragnehmer entsprechend den zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
7. Urheberrechte und Nutzungsrechte
7.1 Sämtliche vom Auftragnehmer erstellten Werke, Entwürfe und Materialien bleiben dessen geistiges Eigentum, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Die Einräumung der Nutzungsrechte an den erstellten Werken erfolgt erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.
7.2 Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den vom Auftragnehmer bereitgestellten Ergebnissen, soweit dies zur Nutzung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist. Eine Nutzung über den vereinbarten Rahmen hinaus bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und ist vergütungspflichtig.
7.3 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte weiterzugeben oder zu unterlizenzieren, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
7.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die produzierten und freigegebenen Inhalte des Auftraggebers als Referenz zu verwenden, unter anderem für Homepage, Social Media und Pitch-Kataloge. Der Auftraggeber stimmt zu, dass diese Inhalte, einschließlich Kundenlogo, unverändert ohne weitere Freigabe verwendet werden dürfen.
7.5 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten und in den Werken verwendeten Inhalte, einschließlich Marken, Logos oder sonstiger geschützter Elemente. Der Auftraggeber garantiert, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind, und stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Rechte beruhen.
7.6 Nach Beendigung des Vertrages erlöschen die Nutzungsrechte des Auftraggebers an befristet eingeräumten Werken. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle digitalen und physischen Kopien der Werke auf eigene Kosten zu löschen oder an den Auftragnehmer zurückzugeben, es sei denn, deren weitere Aufbewahrung ist für interne Dokumentationszwecke erforderlich und wurde ausdrücklich gestattet.
7.7 Der Auftragnehmer kann die Nutzungsrechte widerrufen, falls der Auftraggeber wesentliche Vertragsbedingungen, insbesondere die Zahlungspflichten, nicht erfüllt, oder die Nutzungsrechte missbräuchlich verwendet.
7.8 Der Auftraggeber haftet bei unberechtigter Nutzung der bereitgestellten Werke außerhalb der vereinbarten Rahmenbedingungen und ist verpflichtet, dem Auftragnehmer Schadensersatz zu leisten. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Verstöße gegen die Urheberrechte rechtlich zu verfolgen. Die dadurch entstehenden Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
7.9 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer als Urheber der Werke in geeigneter Form zu nennen, sofern dies branchenüblich und technisch umsetzbar ist.
8. Gewährleistung
8.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen des Auftragnehmers bei Abnahme sorgfältig zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Werden Mängel erst später erkennbar, so sind diese unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
8.2 Eventuelle Rügen im Hinblick auf die Durchführung der Leistung sind unverzüglich mitzuteilen, damit der Auftragnehmer berechtigte Mängel umgehend beheben kann. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Wochen ab Abnahme der Leistung, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften eine längere Frist vorsehen.
8.3 Unterbleibt eine rechtzeitige Mängelrüge oder werden bei Abnahme bzw. Übergabe keine Vorbehalte wegen bekannter Mängel gemacht, erlischt der Gewährleistungsanspruch. Gewährleistungsansprüche bestehen zudem nur, wenn die erbrachte Leistung entsprechend der vertraglich vereinbarten Nutzung verwendet wurde.
8.4 Gewährleistungsansprüche entfallen ebenfalls, wenn der Auftraggeber selbst Änderungen an den Leistungen vornimmt oder dem Auftragnehmer die Feststellung der Mängel erschwert. Für Leistungen, die von Dritten erbracht wurden und die der Auftragnehmer lediglich vermittelt hat, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung.
8.5 Der Auftragnehmer ist im Falle berechtigter Mängel zunächst zur Nachbesserung verpflichtet. Ein Anspruch auf Minderung oder Rücktritt besteht nur, wenn die Nachbesserung fehlschlägt. Gewährleistungsansprüche verjähren spätestens 2 Wochen nach Ablehnung der Nachbesserung durch den Auftragnehmer.
8.6 Stellt sich eine Mängelrüge als unberechtigt heraus, ist der Auftraggeber verpflichtet, die dem Auftragnehmer dadurch entstandenen Kosten zu ersetzen.
9. Vertragsdauer und Kündigung
9.1 Die Vertragsdauer und die Fristen zur ordentlichen Kündigung werden individuell zwischen den Parteien vereinbart. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlängert sich der Vertrag automatisch um 12 Monate, wenn keine Kündigung erfolgt.
9.2 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine der Parteien wesentliche Vertragsbedingungen verletzt oder in Zahlungsverzug gerät.
9.3 Jede Kündigung bedarf der Schriftform, um wirksam zu sein.
9.4 Im Falle einer Kündigung sind die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen vom Auftraggeber zu vergüten. Bereits gezahlte Vergütungen werden nicht zurückerstattet.
9.5 Nach Beendigung des Vertrags ist der Auftraggeber verpflichtet, alle vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Unterlagen, Materialien und Daten zurückzugeben oder auf Aufforderung hin zu löschen. Der Auftragnehmer wird laufende Projekte oder Leistungen nach Möglichkeit abschließen oder den Auftraggeber bei der Übergabe an einen Nachfolger unterstützen, sofern dies gesondert vereinbart wurde.
10. Vertraulichkeit und Datenschutz
10.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung erlangten Informationen vertraulich zu behandeln. Vertrauliche Informationen umfassen alle als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Daten, Pläne, Know-how und Kundendaten. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrags bestehen.
10.2 Die Vertraulichkeitsverpflichtung entfällt, soweit die Informationen (a) öffentlich zugänglich sind, (b) dem Auftragnehmer bereits vor Erhalt bekannt waren oder (c) durch Dritte ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung übermittelt wurden.
10.3 Nach Vertragsende hat der Auftragnehmer alle vom Auftraggeber erhaltenen vertraulichen Informationen sowie erstellte Kopien unverzüglich zurückzugeben oder zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
10.4 Der Auftragnehmer wird die datenschutzrechtlichen Vorschriften gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einhalten und verpflichtet sich, technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherheit personenbezogener Daten gemäß Art. 32 DSGVO zu ergreifen.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
11.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
11.3 Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
11.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber rechtzeitig in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen nicht innerhalb von 30 Tagen, gelten diese als angenommen.
12 Besondere Regelungen für einzelne Dienstleistungen
12.1 Kampagnenproduktion
12.1.1 Eine Anpassungs- bzw. Korrekturschleife hinsichtlich der Postproduktion ist im Leistungsumfang enthalten. Weitere Korrekturen werden gesondert berechnet.
12.1.2 Ein Tagessatz umfasst 8 Arbeitsstunden. Ab der 9. Arbeitsstunde wird jede weitere Stunde pauschal mit 150 € netto verrechnet.
12.1.3 Der Gesamtbetrag versteht sich als Kostenrahmen, innerhalb dessen sich der Auftragnehmer nach momentaner Sachlage bewegt. Kostenverschiebungen innerhalb des Angebots sind möglich.
12.1.4 Im Angebot oder Vertrag sind die Dienstleistungen aufgeführt, die nach aktuellem Umfang für die Realisierung erforderlich sind. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden nach Aufwand oder gemäß den im Vertrag genannten Pauschalen berechnet.
12.1.5 Die Abnahme erfolgt schriftlich oder in Textform. Wird die Abnahme nicht innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung verweigert, gilt die Leistung als abgenommen. Rechnungsstellung erfolgt spätestens nach Auslieferung der finalen Daten.
12.1.6 Nutzungsrechte an den erbrachten Leistungen gehen erst bei vollständiger Bezahlung auf den Auftraggeber über. Sämtliche erstellten Inhalte bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
12.1.7 Der Auftragnehmer haftet nicht für Leistungen oder Produkte von Dritten, die im Auftrag des Auftraggebers in die Kampagne integriert werden.
12.1.8 Die erstellten Kampagnendaten werden vom Auftragnehmer für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Auslieferung archiviert. Eine erneute Bereitstellung erfolgt nur gegen Kostenerstattung.
12.1.9 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die produzierten Inhalte für Eigenwerbung, insbesondere auf seiner Website und in sozialen Medien, zu verwenden.
12.1.10 Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten Erfolg der Arbeitsleistung, ist jedoch zur Beratung verpflichtet und hat die geschuldete Sorgfalt walten zu lassen.
12.2 Eventmanagement
12.2.1 Der Ablauf der Veranstaltung wird in Abstimmung mit dem Auftraggeber festgelegt und im Vertrag oder Angebot schriftlich fixiert. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer rechtzeitig alle für die Durchführung erforderlichen Informationen und Zugänge bereitzustellen.
12.2.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer rechtzeitig über besondere Anforderungen der Veranstaltung, wie beispielsweise politische oder religiöse Inhalte, zu informieren.
12.2.3 Kurzfristig gewünschte Änderungen am Veranstaltungstag bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Verzögerungen oder Unregelmäßigkeiten, die durch solche Änderungen entstehen, liegen nicht in der Haftung des Auftragnehmers. Mehrkosten können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
12.2.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Anweisungen des Auftragnehmers oder seiner Vertreter zu folgen, insbesondere in Bezug auf Veranstaltungsort, Equipment und Sicherheitsvorgaben. Der Auftraggeber übernimmt die Verantwortung für das Verhalten seiner Gäste und haftet für Schäden, die durch diese verursacht werden. Bei Veranstaltungen mit besonderen Risiken ist der Auftraggeber verpflichtet, ein Sicherheitskonzept vorzulegen und Sicherheitspersonal bereitzustellen oder durch den Auftragnehmer auf eigene Kosten beauftragen zu lassen.
12.2.5 Die Einbringung von Dekorationsmaterial, Mobiliar oder Veranstaltungstechnik durch den Auftraggeber oder Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Solche Gegenstände müssen den örtlichen Vorschriften (z. B. Feuerschutz, polizeiliche Auflagen) entsprechen. Alle vom Auftraggeber eingebrachten Gegenstände sind spätestens innerhalb von 2 Stunden nach Ende der Veranstaltung zu entfernen. Bei verspäteter Entfernung behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Lager- oder Entsorgungskosten in Rechnung zu stellen.
12.2.6 Der Auftraggeber verpflichtet sich, eine Haftpflichtversicherung für Schäden abzuschließen, die durch ihn, seine Gäste oder beauftragte Dritte verursacht werden. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden an Gegenständen oder Personen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, oder für Risiken, die aus der Natur der Veranstaltung resultieren.
12.2.7 Bestimmte Leistungen (z. B. Catering, Technik) dürfen nur durch den Auftragnehmer oder durch ihn beauftragte Dienstleister erbracht werden. Der Auftraggeber stellt sicher, dass durch die Veranstaltung keine Rechte Dritter verletzt werden (z. B. Musikrechte, GEMA).
12.2.8 Der Veranstaltungsort muss über die notwendige Infrastruktur (Strom, Wasser, Technik) verfügen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle eingebrachten technischen Geräte funktionstüchtig und sicher sind.
12.2.9 Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Einhaltung gesetzlicher Regelungen beim Ausschank von Alkohol (z. B. Jugendschutz) und für die Hygiene bei bereitgestellten Speisen und Getränken. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Verstöße oder Mängel an durch den Auftraggeber bereitgestellten Lebensmitteln.
12.2.10 Zwingende Umstände wie Naturkatastrophen, Pandemien oder behördliche Anordnungen können dazu führen, dass die Veranstaltung abgesagt, verschoben oder angepasst werden muss. Bereits geleistete Arbeiten oder angefallene Kosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Bei Absagen durch höhere Gewalt gelten die Stornierungsregelungen entsprechend.
12.2.11 Der Auftraggeber haftet für Schäden am Veranstaltungsort, die durch ihn, seine Gäste oder durch ihn beauftragte Dritte verursacht werden.
12.3 Creativ Design
12.3.1. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Creative Design, insbesondere die Entwicklung und Gestaltung von Markenidentitäten, Corporate Designs, Werbematerialien, digitalen und gedruckten Designs sowie weiteren kreativen Inhalten nach individueller Absprache.
12.3.2. Der Auftraggeber erklärt sich mit dem kreativen Stil und der Arbeitsweise des Auftragnehmers einverstanden.
12.3.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Bearbeitung notwendigen Inhalte (z. B. Logos, Bilder, Texte, Farbkonzepte) rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.
12.3.4. Die Abnahme erfolgt nach der finalen Präsentation der Designleistungen. Der Auftraggeber hat das Recht auf bis zu zwei kostenfreie Korrekturschleifen. Weitere Änderungen sind kostenpflichtig und werden gesondert berechnet.
12.3.5. Das Urheberrecht an allen erstellten Designs verbleibt beim Auftragnehmer.
12.3.6. Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte an den erstellten Designs. Die Art, der Umfang und die Dauer der Nutzung richten sich nach der individuellen Vereinbarung.
12.3.7. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, die Designs zu modifizieren, zu verändern oder an Dritte weiterzugeben.
12.3.8. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, erstellte Designs als Referenz in seinem Portfolio, auf der Website oder auf Social Media zu verwenden, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht ausdrücklich.
12.3.9. Änderungswünsche des Auftraggebers nach Auftragserteilung sind nur in schriftlicher Form gültig und können zusätzliche Kosten verursachen.
12.3.10. Bei Stornierung durch den Auftraggeber fällt eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars an. Nach bereits begonnener Bearbeitung oder Lieferung der Entwürfe ist die gesamte Vergütung fällig.
12.3.11. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt oder gegen vertragliche Vereinbarungen verstößt.
12.3.12. Der Auftragnehmer haftet nicht für mögliche Rechtsverletzungen durch die Nutzung der Designs durch den Auftraggeber.
12.3.13. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Prüfung von Markeneintragungen, Urheberrechten oder sonstigen Schutzrechten Dritter.
12.3.14. Nach Freigabe und Nutzung der Designs durch den Auftraggeber ist jegliche Haftung des Auftragnehmers für Druck- oder Produktionsfehler ausgeschlossen.
12.4. Fotografie und Bildbearbeitung
12.4.1. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Fotografie sowie Bildbearbeitung. Dies umfasst unter anderem Portraitfotografie und Produktfotografie sowie die Nachbearbeitung der entstandenen Bilder nach individueller Absprache.
12.4.2. Der Auftraggeber erklärt sich mit dem fotografischen Stil und der Arbeitsweise des Auftragnehmers einverstanden.
12.4.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Bearbeitung notwendigen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen (z. B. Location, spezifische Anforderungen an das Bildmaterial, Nutzungskontext).
12.4.4. Die Bildauswahl und -bearbeitung erfolgt durch den Auftragnehmer. Rohdateien (z. B. unbearbeitete RAW-Dateien) werden grundsätzlich nicht herausgegeben, es sei denn, dies wurde gesondert vereinbart.
12.4.5. Das Urheberrecht an allen erstellten Fotografien verbleibt beim Auftragnehmer.
12.4.6. Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte an den Bildern. Die Art, der Umfang und die Dauer der Nutzung richten sich nach der individuellen Vereinbarung.
12.4.7. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, die Bilder zu modifizieren, zu verändern oder an Dritte weiterzugeben.
12.4.8. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, erstellte Fotografien als Referenz in seinem Portfolio, auf der Website oder auf Social Media zu verwenden, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht ausdrücklich.
12.4.9. Änderungswünsche des Auftraggebers nach Auftragserteilung sind nur in schriftlicher Form gültig und können zusätzliche Kosten verursachen.
12.4.10. Der Auftragnehmer haftet nicht für mögliche Rechtsverletzungen durch die Nutzung der Bilder durch den Auftraggeber.
12.4.11 Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Prüfung von Markeneintragungen, Urheberrechten oder sonstigen Schutzrechten Dritter bei der Nutzung der Bilder.
12.4.12. Nach Freigabe und Nutzung der Bilder durch den Auftraggeber ist jegliche Haftung des Auftragnehmers für Druck-, Farb- oder Produktionsfehler ausgeschlossen.
12.5. Lizensierung und Vermittlung von Partnerschaften
12.5.1. Der Auftragnehmer stellt den Kontakt zwischen dem Auftraggeber und Personen von öffentlichem Interesse her und übernimmt die Führung von Gesprächen sowie die Verhandlungskoordination. Die Lizenzierung und Nutzung der damit verbundenen Werke oder Dienstleistungen liegen in der Verantwortung des Auftraggebers.
12.5.2. Die Art und der Umfang der Zusammenarbeit zwischen dem Auftraggeber und der vermittelten Person von öffentlichem Interesse richten sich nach den individuell getroffenen Vereinbarungen zwischen den Parteien.
12.5.3. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für die Verfügbarkeit der vermittelten Person oder den Abschluss eines Vertrags zwischen den Parteien.
12.5.4. Der Auftragnehmer agiert ausschließlich als Vermittler und ist nicht Vertragspartei zwischen dem Auftraggeber und der vermittelten Person.
12.5.5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle rechtlichen, finanziellen und vertraglichen Angelegenheiten mit der vermittelten Person eigenverantwortlich zu regeln.
12.5.6. Der Auftragnehmer kann den Auftraggeber bei der Verhandlung von Konditionen unterstützen, übernimmt jedoch keine Garantie für einen erfolgreichen Vertragsabschluss.
12.5.7. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle im Rahmen der Vermittlung erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben.
12.5.8. Die Vergütung für die Vermittlungsdienstleistung wird individuell im Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt.
12.5.9. Die Vergütung ist unabhängig vom Zustandekommen eines Vertrags zwischen dem Auftraggeber und der vermittelten Person fällig, sofern die Vermittlung erfolgreich durchgeführt wurde.
12.5.10. Zusätzliche Dienstleistungen des Auftragnehmers, wie weiterführende Beratung oder Begleitung der Vertragsverhandlungen, können gesondert in Rechnung gestellt werden.
12.5.11. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung von Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und der vermittelten Person.
12.5.12. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für etwaige Schäden oder Verluste, die aus der Zusammenarbeit zwischen dem Auftraggeber und der vermittelten Person entstehen.
12.5.13. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung der Vermittlungsdienstleistung resultieren.
12.6. Strategische Beratung und Markenentwicklung
12.6.1. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich der strategischen Beratung und Markenentwicklung. Dies umfasst unter anderem die Entwicklung von Markenstrategien, Positionierungskonzepte, Marktanalysen sowie die Erstellung individueller Branding-Richtlinien.
12.6.2. Die Beratungsleistung erfolgt auf Basis der durch den Auftraggeber bereitgestellten Informationen und Marktdaten. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Angaben.
12.6.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Beratung relevanten Informationen vollständig und rechtzeitig bereitzustellen.
12.6.4. Die Umsetzung der entwickelten Strategien liegt in der Verantwortung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer gibt ausschließlich Empfehlungen und Handlungsvorschläge, ohne eine Erfolgsgarantie für die Umsetzung zu übernehmen.
12.6.5. Der Auftragnehmer haftet nicht für die wirtschaftlichen oder strategischen Entscheidungen, die der Auftraggeber auf Grundlage der Beratung trifft.
12.6.6. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Beratung professionell, vertraulich und nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen.
12.6.7. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, externe Fachkräfte oder Partnerunternehmen zur Erbringung spezifischer Leistungen hinzuzuziehen, sofern dies zur optimalen Umsetzung der Beratung erforderlich ist.
12.6.8. Alle im Rahmen der Beratung erarbeiteten Strategien, Konzepte und Empfehlungen sind geistiges Eigentum des Auftragnehmers und dürfen nur im vereinbarten Rahmen genutzt werden.
12.6.9. Jegliche Haftung des Auftragnehmers für indirekte oder Folgeschäden, insbesondere entgangene Gewinne oder Marktverluste, ist ausgeschlossen.
12.6.10. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung der bereitgestellten Beratungsleistungen resultieren.